Versicherungen für Unternehmen und Institutionen

Sie wollen für sich und Ihre Mitarbeiter rundum den bestmöglichen Schutz. Der optimale Weg für Ihre massgeschneiderte Lösung beginnt für ARISCO mit dem persönlichen Gespräch und dem Studium Ihrer Unterlagen. Wir prüfen Ihre Verträge und vergleichen die aktuellen Leistungen mit Ihren Bedürfnissen. Darauf aufbauend entwickeln wir für Sie ein ausgewogenes und auf Ihre individuelle Risikofähigkeit ausgerichtetes Versicherungskonzept. Periodisch identifizieren wir Verbesserungspotenziale und optimieren Ihr Portefeuille laufend weiter. Proaktiv, mit dem Blick aufs Ganze und dem Auge fürs Detail.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Alexandra Krähenbühl

Alexandra Krähenbühl

Partnerin / Marktgebietsleiterin

Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis

+41 71 353 38 34

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alexandra.kraehenbuehl@arisco.ch

Eugen Huber

Eugen Huber

CCO / Partner / Mitglied der Geschäftsleitung

lic. iur. HSG / Rechtsanwalt

+41 41 545 68 86

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eugen.huber@arisco.ch

Beat Mosimann

Beat Mosimann

Partner / Marktgebietsleiter

Betriebsökonom FH

+41 41 545 68 60

+41 41 545 68 60

beat.mosimann@arisco.ch

Was sich unsere Kunden häufig fragen

Wie kann ich meine Versicherungsverträge aktuell halten?

ARISCO führt mit ihren Kunden jährlich ein Audit durch, das heisst im Rahmen eines strukturierten Jahresgesprächs werden alle Versicherungsverträge mindestens einmal überprüft und wo nötig angepasst.

Kann ich ARISCO für eine Zweitmeinung kontaktieren?

Jederzeit! Das Einholen einer Zweitmeinung ist nie falsch. ARISCO’s Erfahrungen zeigen, dass in über 60 % der erteilten Zweimeinungen Deckungslücken geschlossen und Doppelversicherungen eliminiert werden konnten. Darüber hinaus ist ein Prämieneinsparungspotential von bis zu 25 % vorhanden. Der Kunde profitiert also in jedem Falle.

Erhalte ich im Schadenfall die mir zustehenden Leistungen?

Mit ARISCO’s integralem Schadenmanagement können Kunden sämtliche Fälle – von der Bagatelle bis zum Komplex-Schaden – abwickeln lassen. 5 hauseigene Juristen, darunter 3 Rechtsanwälte, begleiten den Schaden von der Anmeldung bis zur Auszahlung und setzen das Leistungsversprechen des Versicherers zeitnah durch.

Wie kann ich Risikoschutz ausländischer Niederlassungen optimieren?

Das Lösungswort lautet: Internationales Versicherungsprogramm. Ein internationales Versicherungsprogramm ist eine individuell abgestimmte, länderübergreifende Versicherungslösung zur zentralen Steuerung der Versicherungsbedürfnisse eines international tätigen Konzerns. Angestrebt wird ein möglichst einheitlicher Schutz im Einklang mit der Risikomanagementphilosophie für alle im In- und Ausland gelegenen Risiken.

Das Internationale Versicherungsprogramm besteht zunächst aus einem Hauptvertrag. Diese Master-Police wird üblicherweise im Land des Mutterhauses abgeschlossen und gewährleistet die weltweite Absicherung der Risiken. Sie fungiert einerseits als Lokalpolice für das Mutterhaus und bietet andererseits mittels Differenzdeckungen einen zusätzlichen Schutz für die Auslandstandorte der Unternehmensgruppe. Diese Differenzdeckung erstreckt sich in der Regel sowohl auf den Deckungsumfang (Difference in Conditions = DIC) als auch auf die Entschädigungsbegrenzungen (Difference in Limits = DIL).

Ziel der Differenzdeckungen und eigentliche Hauptaufgabe einer Master-Police ist die Harmonisierung des Deckungsumfangs innerhalb der Unternehmensgruppe. Parallel dazu werden lokale Deckungen (Lokal-Policen) den betrieblichen Anforderungen folgend in den betreffenden ausländischen Märkten installiert. Länderspezifische Besonderheiten wie gesetzliche Bestimmungen und steuerrechtliche Vorgaben werden dabei erfüllt. Damit sind die Unternehmen auch mit Blick auf die steigenden Compliance-Anforderungen bestmöglich aufgestellt.

Warum sollte sich ein KMU ohne sensitive Daten gegen Cyberangriffe versichern?

Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, birgt aber auch viele Gefahren. KMU sind meist weniger geschützt vor Cyberattacken als Grosskonzerne. Grundsätzlich besteht bei all jenen KMU eine Gefahr für Cyberangriffe, bei denen die Interaktion mit Kunden jederzeit online möglich ist. Cyberkriminelle sind an Geld, Daten und Unternehmensgeheimnissen interessiert. Dabei können sie mit ihren Cyberattacken wie Phishing, Hacking oder auch Erpressung jedes Unternehmen treffen. Die Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen, können ein KMU existenziell gefährden; der Betrieb kann über längere Zeit lahmgelegt werden, Daten können verloren gehen und Programme nicht mehr aktiviert oder genutzt werden.

Muss ich mich mit der DSGVO beschäftigen, auch wenn meine Firma ihren Sitz nicht in der Europäischen Union hat?

Ja, die DSGVO betrifft grundsätzlich Einzelunternehmungen und juristische Personen. Die genaue Regelung besagt: Schweizer Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten, wenn sie personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, und falls die Verarbeitung dazu dient:

  1. diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (gegen Bezahlung oder unentgeltlich) oder
  2. das Verhalten dieser Personen zu verfolgen, sofern dieses Verhalten in den Mitgliedstaaten der EU erfolgt (Art. 3 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO).

Das heisst, sobald ein Unternehmen auf seiner Homepage z.B. eine Datenverkehrsanalyse einsetzt (Google Analytics), fällt es unter den Geltungsbereich des DSGVO. Gleiches gilt, wenn man sich auf einer Website für einen Newsletter eintragen kann. Unerheblich ist, ob die Firma tatsächlich Kunden in der EU hat oder überhaupt erreichen will. Wahrscheinlich betrifft die DSGVO eine Firma in der Schweiz nur dann nicht, wenn sie gar keine Website unterhält.

Ganz schön praktisch

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