Negativzinsen verhindern

In der Beruflichen Vorsorge kann der Arbeitgeberanteil entweder aus eigenen Mitteln oder aus den AGBR finanziert werden. Diese können zur Vorfinanzierung vom Prämienanteil des Arbeitgebers gemäss Vorsorgereglement bei der Vorsorgeeinrichtung angesammelt werden. Sie sind zweckgebunden zu verwenden und können nicht an den Arbeitgeber zurückbezahlt werden.
Aufgrund der Corona Situation hat der Bundesrat entschieden, dass bis Ende 2021 auch die Arbeitnehmerbeiträge mit diesen Reserven beglichen werden können. Das Maximum der Reserve ist auf das 5-fache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge festgelegt. Einlagen in die AGBR gelten als steuerbegünstigter Geschäftsaufwand. Hat ein Arbeitgeber mehrere Anschlüsse, kann er eine separate AGBR für jeden Anschluss bilden.
Gut zu wissen: Arbeitgeber-Beitragsreserven sind nicht mit einem Negativzins belegt, sondern haben – je nach Anbieter – sogar in der heutigen Zeit eine kleine Verzinsung.
Unsere BVG-Fachperson Helena Sievi steht Ihnen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.
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