Negativzinsen verhindern

In der Beruflichen Vorsorge kann der Arbeitgeberanteil entweder aus eigenen Mitteln oder aus den AGBR finanziert werden. Diese können zur Vorfinanzierung vom Prämienanteil des Arbeitgebers gemäss Vorsorgereglement bei der Vorsorgeeinrichtung angesammelt werden. Sie sind zweckgebunden zu verwenden und können nicht an den Arbeitgeber zurückbezahlt werden.
Aufgrund der Corona Situation hat der Bundesrat entschieden, dass bis Ende 2021 auch die Arbeitnehmerbeiträge mit diesen Reserven beglichen werden können. Das Maximum der Reserve ist auf das 5-fache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge festgelegt. Einlagen in die AGBR gelten als steuerbegünstigter Geschäftsaufwand. Hat ein Arbeitgeber mehrere Anschlüsse, kann er eine separate AGBR für jeden Anschluss bilden.
Gut zu wissen: Arbeitgeber-Beitragsreserven sind nicht mit einem Negativzins belegt, sondern haben – je nach Anbieter – sogar in der heutigen Zeit eine kleine Verzinsung.
Unsere BVG-Fachperson Helena Sievi steht Ihnen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.
Weitere Beiträge

16.05.2022
ARISCO Booster – Cyber Risk ist Chefsache

16.05.2022
Keine Chance für Cyber Kriminalität
23.11.2021
Tolle ARISCO Ausbildungsnachrichten aus der Geschäftsstelle Rotkreuz

10.11.2021
Der Umwandlungssatz im Fokus für die Reduktion der Umverteilung von Aktiven zu Rentnern

29.09.2021
Grenzüberschreitung mit ausgeliehenem Fahrzeug

26.08.2021
Verstärkung für die ARISCO-Familie

25.08.2021
Erfreuliche Ausbildungsnachrichten

07.07.2021
Finanzmärkte 2021: Solide Anlagestrategie zahlt sich aus

24.05.2021
Coronakrise: Auswirkungen auf ARISCO und den Versicherungsmarkt

28.09.2020
Ivo Flüeler in den Verwaltungsrat der SOBRADO Software AG gewählt

07.08.2020
ARISCO baut Personalbestand aus

07.06.2020
Pensionskassenwechsel: Bundesgerichtsentscheid verändert Praxis entscheidend

22.03.2021
Krisen-Coaching

22.06.2021
Vom "Home-Office" zum "Flex-Office"

07.09.2020
Herausforderungen im Brokergeschäft

20.07.2021