Reform AHV 21 bringt Flexibilität in die Altersvorsorge

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Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt viele Änderungen in der Altersvorsorge mit sich. Die Reform soll die finanzielle Stabilität der AHV bis zum Jahr 2030 sicherstellen und gleichzeitig den Trend der Flexibilisierung der Pensionierung im Arbeitsmarkt aufgreifen.

Gleiches Referenzalter für Frauen

Ein zentrales Element der Reform ist das Referenzalter, das ab 2028 für Männer und Frauen bei 65 Jahren liegt. Für Frauen wird das Referenzalter schrittweise von 64 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Es gibt auch verschiedene Optionen für den Vorbezug und den Aufschub der Altersrente sowie die Möglichkeit von Teilbezügen der Altersrente.

Individueller Entscheid bei Zeitpunkt, Art und Weise der Pensionierung

Die Flexibilisierung der Pensionierung hat Auswirkungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Arbeitgebende müssen die Nachfolgeplanung an die neuen Rentenbezugsoptionen anpassen, während Arbeitnehmende individuelle Entscheidungen über ihren Rentenbezug treffen müssen.

Konsequenzen für die berufliche Vorsorge

Ebenfalls hat die Reform AHV 21 Auswirkungen auf die 2. Säule (BVG). Das Referenzalter gilt nun auch für die BVG-Altersrenten und der Bezug der Altersleistung in Renten- oder Kapitalform wird in drei Schritten gesetzlich verankert.

Während die Neuerungen eine Herausforderung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende darstellen können, bietet eine professionelle Beratung eine zielführende und effiziente Lösung. Eine frühzeitige Planung der Pensionierung ist für eine optimale Rentenberechnung unerlässlich.

Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die Finanzierung der AHV 21 wird durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sichergestellt. Die Weiterführung von Freizügigkeitskonten nach dem AHV-Referenzalter ist nur bei Erwerbstätigkeit möglich.

Insgesamt bringt die AHV 21 Flexibilität in die Altersvorsorge und eröffnet den versicherten Personen neue Möglichkeiten, den Eintritt ins Rentenalter individuell zu gestalten. Die Rentenberechnung in der AHV ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es ist daher wichtig, die zu erwartenden Altersrenten rechtzeitig und auf individueller Basis abzuklären.

Die Pensionierung ist ein einmaliges Ereignis für jede Person, es gibt keine Hauptprobe. Aufgrund dieser Individualität und Einmaligkeit ist es wichtig, die Pensionierung frühzeitig zu planen. Die ARISCO-Spezialisten beraten Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen auf Sie persönlich zugeschnittene Alternativen und Lösungsmöglichkeiten.

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