Auch in stürmischen Zeiten richtig versichert

Unwetter
Heftige Gewitter brachten in den letzten Tagen und Wochen Hagel, Sturmböen und viel Regen über die Schweiz. Innerhalb von Minuten waren saftig-grüne Matten weiss. Und Fahrzeuge, Betriebsgebäude, Ernten teils stark beschädigt. Viele unserer Kunden haben sich gefragt, sind wir eigentlich richtig gegen Unwetterschäden versichert? Denn klar ist, je nach Ursache kommt ein anderer Versicherungsbestandteil zum Zug. Die Frage ist nur, welcher?

Hagelschaden am Geschäftsauto

Hagel gehört zu den sogenannten Elementarereignissen. Deshalb ist es wichtig, dass für Ihr Fahrzeug eine Feuer- und Elementarschadenversicherung abgeschlossen ist. Weiter sind so auch Schäden versichert, welche beispielsweise durch Hochwasser verursacht werden. Da die Feuer- und Elementarschadenversicherung ein Bestandteil der Teilkaskoversicherung ist, empfehlen wir von ARISCO, dass jedes Fahrzeug mindestens Teilkasko versichert sein sollte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Auto vom Hagel verbeult, unter einem abgedeckten Dach begraben oder vom Hochwasser fortgerissen wird, ist zwar klein. Wenn ein solches Ereignis trotzdem eintritt, ist der Schaden aber gross. Von Vorteil ist zudem der Abschluss einer Assistance-Versicherung. Damit sind im Fall der Fälle auch Abschleppkosten versichert.

Oft werden wir gefragt, ob es sich überhaupt lohnt, einen Schaden reparieren zu lassen. Nun ja, hier gibt es keine eindeutige Antwort. Allerdings gilt es zu beachten, dass wenn ein Fahrzeug einen Unwetterschaden erleidet und nicht repariert wird, bei einem allfälligen weiteren Schaden ein Minderwert des Fahrzeuges in Abzug gebracht wird. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Schaden in den allermeisten Fällen reparieren zu lassen.

Übrigens: Bei Fahrzeugen ist es egal, ob sie einer Firma oder Privatperson gehören.

Unwetterschaden am Gebäude

Bei Schäden durch Naturereignisse kommt immer die Gebäude-Versicherung des Eigentümers zum Zug. In den meisten Kantonen ist dies die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung. In einigen wenigen Kantonen ist diese Deckung freiwillig – aber sehr empfohlen – und Sache der Privatversicherer. Die Gebäudenormen halten in jedem Kanton fest, welche Sachen zur Immobilie und welche zu den Mobilien gehören. Betreffend Unwetterschäden ist deshalb auch ein spezielles Augenmerk auf die Mobilien und Sachen im Freien zu richten, die nicht durch die kantonale Gebäude-Versicherung gedeckt sind.

Betriebsunterbrechung wegen Unwetter

Was oft unterschätzt wird, sind die Folgen eines Unwetters. Nicht selten stehen Betriebe nach einem Unwetter für längere Zeit still. Der finanzielle Schaden eines solchen Ereignisses erstreckt sich nicht nur auf den reinen Sachschaden, sondern eben auch auf die Ertragslage, und dies kann katastrophale Ausmasse annehmen: Wo nicht produziert wird, kann auch kein Umsatz generiert werden.

Eine ausgewogene, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtete Sachversicherung beinhaltet die nötigen Deckungskomponenten, um auch die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung abzufedern.

Vorbeugen ist besser als reparieren: 5 Tipps

  • Regelmässig den Wetterbericht verfolgen: Wie gestaltet sich die Wetterlage in den nächsten Stunden, Tagen?
  • Lose Gegenstände vor dem Haus sichern oder in die Garage ziehen.
  • Bei drohendem Unwetter Sonnenstoren, Lamellenstoren und Rollläden hochziehen. Die heutigen Fenster sind sehr robust und wenig anfällig auf Hagelschläge.
  • Kartons und dergleichen nicht direkt auf den Boden stellen. Regallager oder Paletten schaffen hier einfach Abhilfe.
  • Von Zeit zu Zeit die Dachrinnen und Ablaufrohre reinigen. Sind die Abläufe verstopft, kann es bei heftigen Regenfällen zu einem Wasserschaden kommen.


Haben Sie Ihre Unwetter-Risiken im Griff? Wir unterstützen Sie dabei, z.B. mit einer umfassenden Risikoanalyse und konkreten Vorschlägen, wie Sie Schäden vorbeugen oder vermindern können. Und für das Restrisiko finden wir die passende Versicherungslösung.

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