Negativzinsen verhindern Kopie

In der Beruflichen Vorsorge kann der Arbeitgeberanteil entweder aus eigenen Mitteln oder aus den AGBR finanziert werden. Diese können zur Vorfinanzierung vom Prämienanteil des Arbeitgebers gemäss Vorsorgereglement bei der Vorsorgeeinrichtung angesammelt werden. Sie sind zweckgebunden zu verwenden und können nicht an den Arbeitgeber zurückbezahlt werden.
Aufgrund der Corona Situation hat der Bundesrat entschieden, dass bis Ende 2021 auch die Arbeitnehmerbeiträge mit diesen Reserven beglichen werden können. Das Maximum der Reserve ist auf das 5-fache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge festgelegt. Einlagen in die AGBR gelten als steuerbegünstigter Geschäftsaufwand. Hat ein Arbeitgeber mehrere Anschlüsse, kann er eine separate AGBR für jeden Anschluss bilden.
Gut zu wissen: Arbeitgeber-Beitragsreserven sind nicht mit einem Negativzins belegt, sondern haben – je nach Anbieter – sogar in der heutigen Zeit eine kleine Verzinsung.
Wir von ARISCO sind für detaillierte Informationen und Beratung gerne für Sie da!
Your contact persons:

Beat Mosimann
Partner / Head market area
Business Economist
More entries

11.12.2023
Gesundheitsmanagement als Teil des Peoplemanagements

15.06.2022
Interview mit Eva Fischbacher, Case-Managerin

06.04.2023
ARISCO ist «a great place to work»

11.12.2023
STILLSTAND IST RÜCKSCHRITT

14.07.2022
Interview Irena Stirnemann, Case Managerin

14.07.2022
Interview Irena Stirnemann, Case Managerin Kopie

11.12.2023