Pensionskassenwechsel: Bundesgerichtsentscheid verändert Praxis entscheidend

Das Bundesgerichtsurteil wurde am 2. Juni 2020 veröffentlicht (9C_409/2019).
Zentrale Punkte dieses Urteils sind:
- Art. 11 Abs. 3bis BVG sieht vor, dass das gesamte Personal oder eine nach Mitwirkungsgesetz bestimmte Arbeitnehmervertretung in das Verfahren einbezogen werden muss.
- Die Arbeitnehmer müssen laufend in den Entscheidungsprozess involviert werden. Das Bundesgericht geht von einer aktiven Mitbestimmung des Personals aus, also einem mehrmonatigen gemeinsamen Prozess.
- Ein Anbieterwechsel ist ein gemeinsamer Entscheid "auf Augenhöhe" von Arbeitnehmern und Arbeitgeber.
- Es muss für alle offen und transparent sein, welcher Einrichtung man sich zu welchen Konditionen anschliessen will.
- Die Arbeitnehmer müssen dem Pensionskassenwechsel zustimmen, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ansonsten die Kündigung ungültig ist.
- Es ist Pflicht der abgebenden Pensionskasse zu prüfen, ob obige Kriterien erfüllt sind
Der Ausschreibungsprozess dürfte damit künftig viel aufwendiger sein, denn der Arbeitgeber muss das Verfahren und die Modalitäten, die zum Einverständnis des Personals führen, detailliert dokumentieren.
Wir sind daran, die praktischen Konsequenzen und die Chancen dieses Urteils auf die laufenden wie die zukünftigen Ausschreibungen zu erarbeiten.
Natürlich besprechen wir die Auswirkungen dieses Entscheides bei einer Ausschreibung ihrer Pensionskassenlösung gerne mit Ihnen persönlich. Helena Sievi und Stefanie Awad stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
More entries

09.06.2021
Negativzinsen verhindern Kopie
26.05.2022
Tolle ARISCO Ausbildungsnachrichten aus der Geschäftsstelle Rotkreuz

10.11.2021
Der Umwandlungssatz im Fokus für die Reduktion der Umverteilung von Aktiven zu Rentnern

26.05.2022
GRENZÜBERSCHREITUNG MIT AUSGELIEHENEM FAHRZEUG

26.05.2022
Die ARISCO-Familie verstärkt sich weiter

09.06.2021
Dank Arbeitgeberbeitragsreserven Negativzinsen verhindern

24.05.2021
Coronakrise: Auswirkungen auf ARISCO, den Versicherungsmarkt und die Kundenbeziehungen im Versicherungsgeschäft b

28.09.2020
Ivo Flüeler in Verwaltungsrat der SOBRADO Software AG gewählt

05.08.2020
ARISCO baut Personalbestand aus

26.05.2022
ARISCO fordert pragmatische Lösungen von Epidemieversicherern

26.05.2022
Herausforderungen des Versicherungsbrokergeschäfts

26.05.2022
Herzlich Willkommen Stefanie Awad

26.05.2022
Marion Frey neu in unserem Case Management Team

20.07.2021