Risikomanagement

«Haftungsvermeidungs-Checkliste» für Unternehmer und Manager

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Wenn kleine Fehler grosse Folgen haben, wird es meist teuer. Unternehmer und Manager sowie Führungsorgane in Vereinen und Stiftungen müssen regelmässig Entscheidungen von grosser Tragweite und Verantwortung treffen. Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden führen, können Sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Folgende Checkliste zeigt, wie sich die Haftung der Organe vermeiden bzw. zumindest reduzieren lässt:

Vor der Amtsdauer

  • Kenne ich die Pflichten, die als Vorstand laut Gesetz, Statuten und Reglementen der juristischen Person auf mich zukommen werden?
  • Verfüge ich über die nötigen Kompetenzen, um das Amt auszuführen bzw. bin ich bereit, mir diese anzueignen?
  • Habe ich genügend Zeit, um das Amt auszuführen?
  • Wie schätze ich die anderen Vorstandsmitglieder in Sachen Sorgfalt, Zeitaufwendung und Kompetenzen ein?
  • Wie steht es um die Finanzlage der juristischen Person?

Während der Amtsdauer

  • Hält sich der Vorstand im Alltag an die Gesetze, Statuten und Reglemente?
  • Werden Vorstandsentscheide sorgfältig, d.h. gestützt auf genügend Informationen, in einem korrekten Verfahren und ohne Interessenkonflikte der Entscheidenden, gefällt?
  • Werden Mehrheitsentscheide akzeptiert?
  • Bei einem Vorstand mit Ressortverteilung: Weiss ich, was in den anderen Ressorts läuft? Werde ich adäquat informiert?
  • Falls die Geschäftsführung delegiert ist: Besteht eine statuarische Grundlage und ein Reglement (Organisation) hierfür? Wird der Vorstand von der Geschäftsführung genügend informiert?
  • Beschäftigt die juristische Person Arbeitnehmende? Wenn ja: Ist sie bei den Sozialversicherungs-Behörden als Arbeitgeber gemeldet und werden die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet?
  • Wie steht es um die Finanzen der juristischen Person (Liquidität)?
  • Gibt es grössere Risiken für einen Schaden bei der juristischen Person, bei Vereinsmitgliedern oder Dritten?
  • Sind gewisse Risiken vernünftig versicherbar und falls ja, sind die Versicherungspolicen der juristischen Person aktuell (ist allenfalls ein Versicherungsbroker beizuziehen)?
  • Trifft der Vorstand die nötigen Vorkehrungen, um die Risiken einzuschränken (Sicherheitsmassnahmen)?
  • Und periodisch immer wieder einmal: Bin ich genügend kompetent und habe ich genügend Zeit für das Amt?

Bei Ende der Amtsdauer

  • Habe ich meine angefangenen Arbeiten soweit möglich beendet?
  • Habe ich meinen Rücktritt genügend früh kommuniziert bzw. geplant, damit eine geeignete Nachfolge gefunden werden kann?
  • Habe ich mein Amt meiner Nachfolge sorgfältig übergeben?

Organhaftpflichtversicherungen (D&O)

D&O-Versicherungen decken (ausser-)gerichtliche Verteidigungs- und Verfahrenskosten sowie Schadenersatzleistungen. Es ist wichtig, vor dem Entschluss, Organ einer juristischen Person zu werden, abzuklären, ob der Verein einen entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Mit dem privaten Vermögen für entsprechende Schadenfälle einzustehen, wird meist teuer…

Lassen Sie sich von Ihren ARISCO Risikoberaterinnen und Risikoberatern über Möglichkeiten zum Abschluss einer D&O-Versicherung unterstützen - wir sind gerne für Sie da.


Ihre Ansprechperson:

Eugen Huber

Eugen Huber

CCO / Partner / Mitglied der Geschäftsleitung

lic. iur. HSG / Rechtsanwalt

+41 41 545 68 86

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