Sicherheit für Manager und Unternehmer
Organhaftpflichtversicherung
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind aufgrund ihrer Stellung für Schäden verantwortlich, die sie in Folge fahrlässiger, grobfahrlässiger oder absichtlicher Pflichtverletzung verursachen. Dafür haften Sie mit ihrem Privatvermögen. Mit einer Directors & Officers Liability Insurance (D&O) können die Kosten für die Abwehr von Klagen gedeckt und das Privatvermögen der Geschäftsorgane geschützt werden.
Ihre Ansprechpartner
Eugen Huber
CCO | Partner | Mitglied der Geschäftsleitung | Fachspezialist Vermögensversicherung inkl. D&O
lic. iur. HSG / Rechtsanwalt